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Die Anfänger werden in Trainingsgruppen eingeteilt, wobei das Alter zu Grunde gelegt wird. Kyu-Graduierungen (Gürtelfarben) spielen in den jeweiligen Gruppen keine Rolle.
Wechselt ein Mitglied auf Grund seines Alters in eine andere Gruppe, so ändert sich auch die Trainingszeit.
Jeder Anfänger hat eine dreiwöchige Probezeit, in der er kostenlos am Training teilnehmen kann.
In dieser Zeit ist er natürlich über den Verein Sportunfall versichert.
Will oder kann das Vereinsmitglied nicht mehr am Training teilnehmen, muss er dies ohne Angabe der Gründe dem zuständigen Übungsleiter/Trainer mitteilen.
Eine regelmäßige Teilnahme am Training ist erforderlich um eine kontinuierliche Ausbildung zu gewährleisten.
Die Vereinsmitgliedschaft kann nur per Einschreiben mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ablauf des Kalenderjahres Erfolgen. Das Einschreiben muss an die o.g. Geschäftsstelle des BSV Adorf e.V. schicken.
Kosten die bei nicht fristgemäßer Kündigung dem BSV Adorf e.V. entstehen werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.  
Zur Zeit sind im BSV Adorf folgende Beiträge gültig:

   Kinder      Jugendliche      Erwachsene  

Aufnahmegebühr
 
   10.00 €       10.00 €      10.00 €
Vereinsbeitrag
(halbjährlich)
   40.00 €       50.00 €       65.00 €

Vereinsbeitrag
(ganzjährlich)

   80.00 €

     100.00 €

     130.00 €

Familienbeitrag -  Sind mehrere Familienmitglieder im BSV Adorf, so verringert sich der zu zahlende Beitrag für jedes weitere Mitglied um die Hälfte.

Zu den o.g. Beiträge kommen die Gebühren für Budopässe ,Gürtelprüfungen und Jahressichtmarken entsprechend der Gebührenordnungen der jeweiligen Fachverbände dazu.
Der Beitragseinzug erfolgt bei allen Vereinsmitgliedern prinzipiell über Lastschriftverfahren.

Viel Spaß im Budosportverein Adorf e.V. wünscht :

Der Vorstand


Dojo – Etikette “Der erzieherische Wert des“ Ju-Do ; Jiu-Do „ sollte nicht nur durch die entsprechenden Etikette transparent gemacht werden, sondern gerade in der Ausübung der gesamten Kunst zum Ausdruck kommen“
Sieghard Weiß 8. Dan Judo / 9. Dan Jiu-Jitsu Präsident der WJJF –D-

„Um kämpfen zu können brauchen wir nicht nur starke Arme und einen schnellen Geist; wir brauchen den Glauben“
Japanische Weisheit

Besondere Achtung und Respekt verdient der Stilbegründer des Kodokan, Jigoro Kano.Der erste Sensei des Dojo ist stets der Rangälteste und nicht der Ranghöchste. Dem Sensei drückt man nicht nur Respekt aus, sondern auch seine Dankbarkeit. Die Senpai sind ausgewählte Schüler des Sensei mit besonderen Rechten und Pflichten.
Sie sind besonders eingeweihte Schüler. Senpai wird man, in dem man sich in Theorie und Praxis des Do auszeichnet und den Sensei um ein intensives Lehrer/ Schüler-Verhältnis bittet.Lehrer ist der vom Sensei mit dem Unterricht beauftragte Schüler. Den Anweisungen des Lehrers ist sofort und widerspruchslos nachzukommen.Der Lehrer wird während des Unterrichts nur in Ausnahmefällen angesprochen, nach dem sich der Schüler durch Verbeugung bemerkbar gemacht hat. Der Schüler wartet bis sich der Lehrer ihm zuwendet. Nach Beantwortung der gestellten Frage wird ebenfalls gegrüßt. Sensei, Senpai und Lehrer werden grundsätzlich mit an den Oberschenkeln angelegten Händen gegrüßt. Höhergraduierte Schüler sind immer zu respektieren, ihre Ratschläge ohne Kritik anzunehmen. Gleichzeitig sind alle höher graduierten Schüler verpflichtet, den Lernenden behilflich zu sein und Sie geduldig und freundschaftlich zu fördern.
Eine Aufforderung zum Randori hat immer von einem Ranghöheren auszugehen und niemals umgekehrt.
Dojo -Kameraden sind wichtige Partner auf dem Weg des Do.
Die Gemeinschaft hat einen besonderen Stellenwert.
Der Umgang soll freundschaftlich sein. Jedes Dojo -Mitglied hat sich seiner sozialen Verantwortung gegenüber dem anderen bewusst zu sein.
Der Unterricht und das Üben hat frei von Aggression zu erfolgen.
Der Gürtelgrad ist eine besondere Auszeichnung. Er zeigt die bisher erbrachte Leistung auf den gewählten Weg. Gleichzeitig wird mit ihm angedeutet, welche Aufgaben unmittelbar vor einem stehen. Er soll die Motivation fördern und nicht
zu Arroganz und Überheblichkeit führen. Jeder Budoka ist verpflichtet den Gürtel, in der ihm verliehenen Graduierung zu tragen. Besitzt ein Budoka bereits in einer anderen artverwandten Kampfkunst eine Graduierung, so hat er den Gürtel entsprechend der höheren Graduierung zu tragen.
Beim Betreten und Verlassen des Dojo ist der Gruß im Stand (Ritzu-Rei) zu erweisen.
Die Übungsfläche wird nur barfuss betreten.
Im Dojo sind laute Gespräche und störendes Verhalten grundsätzlich zu vermeiden.
Das Zuschauen durch fremde Personen ist nicht erwünscht und bedarf gegebenenfalls der Zustimmung des Lehrers.
Der Lehrer ist berechtigt fremde Personen des Dojos zu verweisen. Ritzu-Rei wird ferner gegenüber dem Sensei, Senpai oder Lehrer erwiesen, wenn diese das Dojo betreten oder verlassen, sowie zu Beginn und Ende jeder Übung oder Kata gegenüber dem Partner. Der Gruß im sitzen auf den Knien (Za-Rei) findet jeweils zu Beginn und Ende des Unterrichts statt. Die Schüler nehmen hierzu in einer Reihe bzw. in mehreren Reihen Aufstellung, wobei die höheren Grade rechts, die niedrigeren in der Mitte und die Neulinge links Platz nehmen.
Es ist auf einwandfreie Haltung, korrekten Sitz des Gi und auf die Seitenrichtung zu achten.
Es wird sich dabei nach dem Rangältesten (rechten Flügelmann) gerichtet.
Durch den Rangältesten erfolgen die Kommandos „Mokuso“ ; „Yame“ ; Rei bzw. bei Anwesendheit des Sensei  „Sensei-Rei“.
Die Schüler erheben sich erst, nach dem der Sensei / Lehrer und die Rangältesten Schüler aufgestanden sind, nach der Reihenfolge der Graduierung. Während des Unterrichts ist äußerste Disziplin zu wahren. Dabei ist jede Unterhaltung untersagt. Es ist nicht gestattet ohne Erlaubnis, Teile der Kleidung abzulegen oder zusätzliche
Kleidungsstücke zu tragen. Ein Schüler ist nicht berechtigt ohne Erlaubnis eine Übung abzubrechen, die Übungsfläche zu verlassen oder zu anderen, nicht angesagten Übungen überzugehen. Kann ein Übung durch Konditionsschwäche, einer Krankheit oder sonstiger Gründe nicht ausgeführt werden, hat man sich nach Erlaubnis des Lehrers am Rand der Übungsfläche im Za-Rei bzw. im Schneidersitz abzusetzen. Zum Unterricht hat der Budoka mit gewaschenen Händen und Füßen sowie mit kurz gehaltenen Nägeln zu erscheinen.
Korrekte saubere Bekleidung ist vorgeschrieben, Schmuck ist vor dem Unterricht abzulegen.
Alkoholgenuss vor und während des Unterrichts ist grundsätzlich verboten. Unangenehme Körpergerüche sind zu vermeiden.
Der Unterricht ist regelmäßig zu besuchen, da Versäumnisse schwer aufzuholen sind und den Rest der Gruppe im Weiterkommen behindern. Auch außerhalb des Dojo sollte sich jeder Budoka getreu dem Ehrenkodex, stets korrekt und anständig verhalten. Prahlerei, Arroganz und Überheblichkeit sind einem Schüler des Budosportverein Adorf e.V. fremd.
Zurückhaltung und Bescheidenheit sind ein Zeichen von Souveränität und Stärke.
Auf den guten Ruf des Dojo ist stets zu achten.
Auch im Privatleben ist der Grundsatz „ Siegen durch Nachgeben“ anzuwenden. Mit dem Eintritt in den Budosportverein Adorf hat man sich verpflichtet, diese Etikette anzuerkennen und die Idee durch die eigene Praxis zu fördern.

Budosportverein Adorf e.V. Der Vorstand

Die Satzung und die Finanzordnung des Budosportverein Adorf e.V. liegt in der Geschäftstelle aus, sie kann auf Wunsch von den Mitgliedern bzw. den Erziehungsberechtigten der Vereismitglieder eingesehen werden.


 
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